Dresdner:innen bewaffnen sich weiterhin

Der Trend zur Bewaffnung hält auch weit­er­hin an, wenn auch auf niedrigerem Niveau als in den Vor­jahren, wie der Ver­gle­ich mein­er Anfra­gen zeigt. Waren es 2010 noch 31 erteilte Erlaub­nisse zum Mit­führen von Schreckschuss, Reizstoff- sowie Sig­nal­waf­fen in der Öffentlichkeit, sind es 2020 mehr als 140. Der Höch­st­stand wurde 2016 mit 703 erteil­ten Erlaub­nis­sen im Jahr erre­icht. Besorgnis­er­re­gend ist der anhal­tende Trend insofern, dass es keinen Sachkun­de­nach­weis zur Führung von Schreckschuss­waf­fen braucht, diese Waf­fen jedoch auf kurz­er Dis­tanz schw­er­ste bis tödliche Ver­let­zun­gen erzie­len kön­nen, auch wenn die Muni­tion kein Pro­jek­til besitzt. Über­prüft wird lediglich die »Zuver­läs­sigkeit« sowie die »per­sön­liche Eig­nung« der Antragsteller*innen, dazu zählt unter anderem ein sauberes Vorstrafen­reg­is­ter. Die Moti­va­tion, der­ar­tige Waf­fen mit sich zu führen, ist in der Regel ein sich ver­stärk­endes, allerd­ings trügerisches, sub­jek­tives Sicher­heits­ge­fühl bei den Waffenträger*innen. Auch ist ein gewiss­es »Imponierge­habe« von eini­gen nicht auszuschließen.

Weit­er­hin wer­den auch mehr Erlaub­nisse zum Besitz von »schar­fen Waf­fen« (Waf­fenbe­sitzkarte) aus­gestellt als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2010 wur­den 172 Waf­fenbe­sitzkarten erteilt, in den let­zten 10 Jahren wurde 2017 der Höch­st­stand mit über 500 Waf­fen­scheinen erre­icht. Im Jahr 2021 wur­den ins­ge­samt 235 Waf­fenbe­sitzkarten aus­gestellt. Damit steigt die Zahl der Waf­fen in Dres­den weit­er­hin kon­tinuier­lich an.

Durch vorgeschriebene Regelüber­prü­fun­gen der Waf­fenbe­sitzer kommt es immer wieder zum Entzug der Erlaub­nis Waf­fen zu besitzen. Auf­fäl­lig hier ist, dass von diesen Ver­boten vor allem Neon­azis und soge­nan­nte »Reichsbürger«/»Selbstverwalter« betrof­fen sind. Klar ist aber auch, dass der säch­sis­che Ver­fas­sungss­chutz in den let­zten Jahren auf dem recht­en Auge stets blind war und es fraglich ist, ob wirk­lich alle Neonazis/Reichsbürger vom Ver­fas­sungss­chutz als auch solche ein­ge­ord­net wur­den und wer­den. In jedem Fall brauchen wir eine kon­se­quente Ent­waffnung der gesamten Neon­azi- und Reichs­bürg­er­szene in Sach­sen.

Ins­ge­samt bleibt es aber auch fraglich, inwiefern der Waf­fenbe­sitz durch Pri­vat­per­so­n­en über­haupt gerecht­fer­tigt ist. Waf­fen sind eine poten­ziell tödliche Gefahr, wie bere­its eine Vielzahl an Amok­läufen in Deutsch­land und inter­na­tion­al gezeigt haben.

Solange es keine schär­fer­en Waf­fenge­set­ze durch den Bund gibt, muss der Kon­troll­druck durch die Lan­deshaupt­stadt hoch bleiben, um zumin­d­est den der Stadt ermöglicht­en Kon­troll­rah­men in Gänze voll auszunutzen.”

Anfra­gen:
2022
Kleine Waf­fen­scheine AF2102/22
Waf­fenbe­sitzkarten AF2103/22
Entzug waf­fen­rechtlich­er Erlaub­nis AF2104/22

2021
Kleine Waf­fen­scheine AF1320/21
Waf­fenbe­sitzkarte AF1322/21
Entzug Waf­fen­rechtlich­er Erlaub­nis AF1323/21

Erläuterun­gen:

Klein­er Waf­fen­schein: Bezieht sich auf den »kleinen Waf­fen­schein«. Der Berechtigt zum Führen von Schreckschuss‑, Reizstoff- und Sig­nal­waf­fen außer­halb der eige­nen Woh­nung, des befriede­ten Besitz­tums und Geschäft­sräume. Dadurch ist eine Per­son berechtigt beispiel­sweise Schreckschuss­waf­fen in der Öffentlichkeit zu tra­gen, jedoch »nur« verdeckt — also für dritte nicht sicht­bar.

Waf­fenbe­sitzkarten: Es gibt drei Typen von Waf­fenbe­sitzkarten (WBK). Die rote WBK ist für erlaub­nispflichtige Schuss­waf­fen, die rote WBK ist ins­beson­dere für Waf­fen­samm­ler und Waf­fen­sachver­ständi­ge von Inter­esse. Die rote WBK erlaubt nicht den Besitz Muni­tion zu erwer­ben oder zu besitzen.

Die gelbe und grüne WBK sind für Sportschütz*innen und Jäger*innen. Gelb ist für sog. Einzel­lad­er (händisch jede Patrone nach einem Schuss erset­zen). Grün für »hal­bau­toma­tis­che Waf­fen«.