Verfassungsgericht erklärt Hartz IV-Praxis für teilweise verfassungswidrig

 

Zur heuti­gen Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es, dass die Hartz IV-Sank­tion­ierun­gen teils ver­fas­sungswidrig sind, erk­lärt LINKEN-Stad­trat Christo­pher Colditz, Mit­glied im Auss­chuss für Soziales und Wohnen:

„Ich begrüße das Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es, Teile der Hartz IV-Sank­tion­ierung als ver­fas­sungswidrig zu erk­lären. Das ist eine klare Ansage an die men­sche­nun­würdi­ge Hartz IV-Poli­tik von SPD und CDU! Trotz­dem bleibt es für mich abso­lut unver­ständlich, wie es mit der Unan­tast­barkeit der Men­schen­würde zusam­men­passt, dass der Staat weit­er­hin bis zu 30 Prozent des Exis­tenzmin­i­mums von Hartz IV-Empfänger*innen kürzen darf.“

In Dres­den wur­den zwis­chen Okto­ber 2017 bis Sep­tem­ber 2018 9.316 erwerb­s­fähige Leis­tungs­berechtigte sank­tion­iert.